Was ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP)?
Die Inflationsausgleichsprämie ist ein kurzfristiger Sachbezug. Mit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 3 Nr. 11 c EstG) möchte die Bundesregierung den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenwirken: Deswegen dürfen Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 ihren Mitarbeitern, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, eine Inflationsausgleichsprämie in einer Höhe von bis zu 3.000 € zahlen. Für beide Seiten ist diese Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei.
IAP ist die Abkürzung für das Wort Inflationsausgleichsprämie.